Grundversorgung Gas: Alle Infos und tipps

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Die Grundversorgung mit Gas ist ebenso wie die mit Strom gesetzlich geregelt. Regionale Stadtwerke oder von ihnen beauftragte private Unternehmen sichern mit ihr die ökonomisch und technisch sichere Belieferung ab. Das hat seinen Preis: Grundversorgungstarife liegen fast immer deutlich über denen von alternativen Anbietern.
Von der oben genannten Regel der teureren Grundversorgungspreise kann es Ausnahmen geben. Ein bemerkenswerter Fall war die Gaskrise des Jahres 2022, als wegen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und nachfolgender westlicher Sanktionen die russischen Gaslieferungen nach Deutschland teilweise bis gänzlich ausfielen. Aufgrund unterschiedlicher Vereinbarungen zu Gaslieferungen – kurz-, mittel- oder langfristig – wurden einige alternative Anbieter plötzlich teurer als die lokale Grundversorgung, weil sie sich überwiegend kurzfristig mit Kontingenten am Gasmarkt eindeckten, deren Preise durch die Mangellage urplötzlich in die Höhe schossen.
Die meisten Grundversorger hatten eine eher mittel- bis langfristige Einkaufspolitik verfolgt und konnten daher noch günstigeres Gas beziehen. Dieses Phänomen ist mit Stand Dezember 2023 längst Geschichte. Kunden können davon ausgehen, dass Grundversorger prinzipiell teurer sind als alternative Anbieter. Das ist ihrem Aufwand geschuldet, die Gasversorgung um jeden Preis sicherzustellen. Diesen Preis bezahlen die Kunden. Dafür können sie sich auf das Sicherheitsnetz der Grundversorger verlassen, die einen Kunden so gut wie immer aufnehmen müssen.
Grundversorger sind sehr oft Stadtwerke, allerdings nicht in jedem Fall. In einigen Fällen beauftragen sie mangels eigener Infrastruktur private Unternehmen mit der Grundversorgung. In einigen deutschen Regionen übernehmen große Energieunternehmen diese Aufgabe, darunter Vattenfall, E.ON und EnBW. Sehr selten teilen sich zwei Unternehmen die Grundversorgung für Strom und Gas. Die gesetzlich definierte Aufgabe der Grundversorger lautet, Kunden sicher mit Gas oder Strom zu beliefern. Auf diese Sicherheit verlassen sich rund zwei Drittel aller Privatkunden in Deutschland. Sie bezahlen allerdings nicht immer den teuersten Tarif, weil viele Grundversorger auch günstigere Sondertarife anbieten.
Ihren geringeren Preis bezahlen die Kunden mit einer längeren Laufzeit. Dennoch ist auch aus solchen Verträgen der Wechsel zu einem günstigeren Versorger möglich, nur eben mit einer deutlich längeren Kündigungsfrist. Der klassische Grundversorgungsvertrag hat keine feste Vertragslaufzeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar. Über Preisanpassungen muss der Grundversorger seine Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus informieren.
Hierfür gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten, die für Gas und Strom gleichermaßen gelten:
Die Ersatzversorgung ist die dritte Versorgungsart neben der Grundversorgung sowie den Sondertarifen von Grundversorgern. Es ist die speziellste und teuerste Option, die prinzipiell wie eine Notversorgung funktioniert. In zwei Fällen gelangen Kunden automatisch in diese Ersatzversorgung:
Der Grundversorger muss dem Kunden den Zeitraum der Ersatzversorgung anschließend schriftlich mitteilen (minutengenau Beginn und Ende). Diese Art der Ersatzversorgung darf für maximal drei Monate laufen. Danach gelangt der Kunde automatisch in die etwas günstigere Grundversorgung, wenn er nicht zwischenzeitlich einen alternativen Anbieter gefunden hat. Sobald er mit diesem einen Vertrag abschließt, kann er ohne Kündigungsfrist sofort zum neuen Anbieter wechseln. Aus diesem Grund ist die Ersatzversorgung so teuer. Es gibt sehr selten die Ausnahme, dass Kunden freiwillig in die Ersatzversorgung wechseln, wenn sie bei entsprechendem Bedarf nicht zeitnah einen alternativen, günstigen Liefervertrag abschließen können, was aber jeden Tag passieren könnte.
Der Wechsel in die Ersatzversorgung hätte dann den Vorteil, dass sie aus dieser ohne Kündigungsfrist zu einem günstigeren Anbieter wechseln können, während bei der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt. Zu beachten ist in Bezug auf die Ersatzversorgung noch, dass Vermieter von Mehrparteienhäusern kein prinzipielles Recht haben, mit einem Grundversorgungstarif beliefert zu werden. Sie sollten sich um einen alternativen Anbieter kümmern. Ansonsten wird das ganze Haus der Ersatzversorgung zugeordnet. Das bedeutet für die Mieter sehr hohe Preise.
Sie war nicht immer so teuer und muss auch nicht prinzipiell teurer sein als die Grundversorgung. Die Stadtwerke können die Preisdifferenz selbst bestimmen. Eine gesetzliche Grundlage hierfür schuf die Bundesregierung im Sommer 2022. Damals wurden infolge der Gaskrise einige alternative Anbieter plötzlich viel teurer als die Grundversorgung (siehe oben), weshalb viele Kunden wieder in die Grundversorgung wechselten. In einigen Fällen hatten die alternativen Anbieter auch Lieferschwierigkeiten, sodass deshalb die Kunden lieber den sicheren Grundversorgungstarif wählten. Mit diesen vielen neuen Kunden waren einige Grundversorger überfordert. Sie durften daher die Neukunden zunächst in die Ersatzversorgung aufnehmen und dort auch höhere Preise verlangen, um ihre ihre Bestandskunden vor Preissprüngen zu schützen.
Die höheren Preise der Ersatzversorgung müssen die Grundversorger aber auf Anfrage begründen können. Sie müssen einem nachfragenden Kunden also genau erklären, warum die Gasbeschaffung so teuer ist. Ansonsten dürfen Grundversorger die Preise für die Ersatzversorgung jederzeit am 1. und 15. des Monats erhöhen. Hierfür genügt eine Ankündigung auf der eigenen Internetseite. Deshalb sollten sich Kunden aus einer Ersatzversorgung so schnell wie möglich verabschieden.
Viele Grundversorger differenzieren bei ihren Preisen je nach Verbrauch. Grundsätzlich aber setzen sie eher auf Preisstabilität. Aus diesem Grund verfolgen sie ein prinzipiell langfristiges Einkaufsverhalten bei ihren Gaskontingenten, wie das oben schon angeschnitten wurde. Damit sichern sie sich gegen unerwartete Geschehnisse wie die Energiekrise des Jahres 2022 ab. Gas wird am Spotmarkt mit sehr unterschiedlichen Preisen und Laufzeiten gehandelt. Die Einkäufer binden sich an einen oder mehrere Lieferanten und kaufen diesen mehr oder weniger kurz-, mittel- und langfristig bestimmte Kontingente ab. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Lieferung etwas teurer wird, wenn der Preis für eine sehr lange Zeit (zwei Jahre oder länger) vereinbart wird und dass sehr kurzfristig laufende Kontingentverträge zeitweise sehr günstig sein können.
Alternative Anbieter setzen auf Letzteres und können daher zum Teil sagenhaft günstige Preise anbieten. Diese Politik ist vom Grundsatz her nicht falsch. Eine Gaskrise wie die des Jahres 2022 war aus Sicht der letzten Jahrzehnte nicht absehbar – genauso wenig wie der Krieg des bis dato wichtigsten Gaslieferanten Russland gegen einen unschuldigen Nachbarn. Insofern müssen wir den Grundversorgern mit ihrer langfristigen, aber teuren Einkaufspolitik zugestehen, dass sie wirklich auf jedes Szenario vorbereitet sind – auch auf ein scheinbar undenkbares. Es gibt aber noch weitere Gründe für die hohen Preise von Grundversorgern. Es sind diese:
Die einfache Antwort lautet: Nein, niemand muss freiwillig im teuren Grundversorgungsvertrag verbleiben oder gar aktiv in diesen wechseln. Es gibt immer günstigere Alternativen. Falls ein alternativer Anbieter einmal ausfällt, gelangt der Kunde automatisch in die Ersatzversorgung. Die Belieferung erfolgt weiter unterbrechungsfrei. Es wird nur etwas teurer, bis der Verbraucher einen neuen, günstigeren Vertrag abgeschlossen hat.